Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Gesetz zur Stärkung der Pflege. Die bisher geltenden drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Überleitung von Pflegebedürftigen in das neue System erfolgt automatisch durch die Pflegekassen. Wichtig für Sie: kein Pflegebedürftiger wird bei der Umstellung schlechter gestellt. Der Besitzstandsschutz ist gewährleistet.
Alle weiteren wichtigen Informationen haben wir für Sie im beigefügten Informationsblatt zum PSG II zusammengefasst.