Die Staatsregierung will Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser unterstützen. Die bayerische Antwort auf den Pflegenotstand ist nun wirksam. Vom 8. Mai 2018 an können Anträge auf das Landespflegegeld gestellt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Erstwohnsitz in Bayern haben, erhalten eine jährliche Einmalzahlung von 1.000 Euro. Das Geld ist dazu gedacht, Pflegebedürftigen etwas Gutes zu tun oder es als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Angehörigen oder ihren Helferinnen und Helfern weiter zu reichen.
Um das Geld zu erhalten, muss jeder Anspruchsberechtigte einen Antrag stellen – online oder per Post. Die Antragsstellung ist ab sofort bis zum Ende des Jahres möglich. Das Formular kann auf der Internetseite http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf heruntergeladen werden. Auch bei Finanzämtern, Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales ist das Antragsformular zu bekommen.
Die Abgabe des Antrages kann per Post an die Landespflegegeldstelle in München wie auch online erfolgen. Die notwendigen Nachweise müssen entsprechend beigefügt werden. Der Bescheidversand erfolgt dann ab Ende August.
Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen. Für die erstmalige Auszahlung in diesem Jahr ist das Landesamt für Finanzen zuständig. Die bayerische Staatsregierung hält an ihrem Zeitplan zur Verteilung ab September fest